Sehen Sie in zwei Angaben, wie sich Ihr heutiger Beitrag bis zur Rente entwickelt — und welcher gesetzliche Hebel den Anstieg bremst.
Illustrative Hochrechnung auf Basis veröffentlichter Branchendaten — kein Angebot und keine Beitragszusage. Die belastbare Zahl entsteht im persönlichen Erstgespräch.
In Ihrer Lebensphase entscheidet sich, wie steil die Kurve bis 67 verläuft. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bremst den Anstieg — ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Verlust der Alterungsrückstellung.
Illustrative Hochrechnung, ab Alter 55–60 gedämpft — kein Angebot.
Privatbeiträge steigen vor allem durch medizinischen Fortschritt und steigende Behandlungskosten — nicht durch Ihr Alter an sich. Über zwanzig, dreißig Jahre summiert sich selbst eine moderate jährliche Anpassung spürbar auf.
Die gute Nachricht: Der durchschnittliche Beitrag erreicht seinen Hochpunkt meist zwischen 51 und 60 und sinkt danach im Schnitt wieder — weil ab Alter 60 der gesetzliche 10-%-Zuschlag entfällt und aufgebaute Alterungsrückstellungen gezielt eingesetzt werden. Entscheidend ist deshalb nicht ob der Beitrag steigt, sondern ob Ihr Tarif den gesetzlichen Brems-Hebel nutzt.
§204 Versicherungsvertragsgesetz gibt Ihnen ein gesetzliches Recht, das viele nicht kennen: den Wechsel in einen besseren Tarif beim selben Versicherer.
Wir nehmen Ihren bestehenden Tarif auseinander: Leistungsumfang, Beitragsverlauf, Selbstbeteiligung und welche Bausteine Sie wirklich brauchen.
Gibt es beim selben Versicherer einen leistungsgleichen, günstigeren Tarif? Wir prüfen Ihren konkreten Anspruch — nüchtern und ohne Produktvorgaben.
Der Wechsel erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung — Ihre aufgebauten Alterungsrückstellungen wandern vollständig mit. Sie verlieren nichts.
Kein Versichererwechsel, keine Kündigung, kein Verlust von Rückstellungen — ein gesetzlich verbrieftes Recht innerhalb Ihres bestehenden Vertrags.
Die offiziellen Vergleichsgrößen für 2026 — damit Sie eine reale Entscheidungsgrundlage haben, nicht nur Werbeversprechen.
Quellen: § 223 SGB V, § 6 SGB V, BMG-Bekanntmachung Rechengrößen 2026, GKV-Spitzenverband. Alle Werte zum 01.01.2026 gültig. Der individuell relevante PKV-Beitrag wird ausschließlich vom konkreten Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand bestimmt — die Hochrechnung erfolgt im Erstgespräch.
„Ich verdiene nichts daran, Ihnen einen neuen Vertrag zu verkaufen. Ich verdiene daran, dass Ihr bestehender Tarif zu Ihrem Leben passt — und dass Sie verstehen, warum.“
30 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Wir lesen Ihren konkreten Tarif und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie sich Ihr Beitrag bremsen lässt.
Unabhängig · an keinen Versicherer gebunden · §34d GewO