Unabhängige PKV-Analyse · Würzburg

Ihr PKV-Beitrag steigt.
Was zahlen Sie mit 67?

Sehen Sie in zwei Angaben, wie sich Ihr heutiger Beitrag bis zur Rente entwickelt — und welcher gesetzliche Hebel den Anstieg bremst.

Ihr Alter heute

Illustrative Hochrechnung auf Basis veröffentlichter Branchendaten — kein Angebot und keine Beitragszusage. Die belastbare Zahl entsteht im persönlichen Erstgespräch.

Ihre Beitrags-Projektion
Heute ca. 680 €/Monat
bis zur Rente
Voraussichtlich mit 67
ca. 910 – 1.020€/Monat
Ø ca. 3,0–3,9 % Beitragssteigerung pro Jahr · Quelle: Wissenschaftliches Institut der PKV (WIP) / PKV-Verband

In Ihrer Lebensphase entscheidet sich, wie steil die Kurve bis 67 verläuft. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bremst den Anstieg — ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Verlust der Alterungsrückstellung.

Illustrative Hochrechnung, ab Alter 55–60 gedämpft — kein Angebot.

Beitrag im Alter

Warum der Beitrag steigt — und wann er sich wieder beruhigt

3,5% p.a.
durchschnittliche Beitrags­steigerung der PKV
über die letzten Jahre (WIP / PKV-Verband)

Privatbeiträge steigen vor allem durch medizinischen Fortschritt und steigende Behandlungskosten — nicht durch Ihr Alter an sich. Über zwanzig, dreißig Jahre summiert sich selbst eine moderate jährliche Anpassung spürbar auf.

Die gute Nachricht: Der durchschnittliche Beitrag erreicht seinen Hochpunkt meist zwischen 51 und 60 und sinkt danach im Schnitt wieder — weil ab Alter 60 der gesetzliche 10-%-Zuschlag entfällt und aufgebaute Alterungsrückstellungen gezielt eingesetzt werden. Entscheidend ist deshalb nicht ob der Beitrag steigt, sondern ob Ihr Tarif den gesetzlichen Brems-Hebel nutzt.

Der Hebel · §204 VVG

Wie wir den Anstieg bremsen — in drei ruhigen Schritten

§204 Versicherungsvertragsgesetz gibt Ihnen ein gesetzliches Recht, das viele nicht kennen: den Wechsel in einen besseren Tarif beim selben Versicherer.

01

Tarif lesen

Wir nehmen Ihren bestehenden Tarif auseinander: Leistungsumfang, Beitragsverlauf, Selbstbeteiligung und welche Bausteine Sie wirklich brauchen.

02

§204-Spielraum prüfen

Gibt es beim selben Versicherer einen leistungsgleichen, günstigeren Tarif? Wir prüfen Ihren konkreten Anspruch — nüchtern und ohne Produktvorgaben.

03

Wechsel, Rückstellung bleibt

Der Wechsel erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung — Ihre aufgebauten Alterungsrückstellungen wandern vollständig mit. Sie verlieren nichts.

Kein Versicherer­wechsel, keine Kündigung, kein Verlust von Rückstellungen — ein gesetzlich verbrieftes Recht innerhalb Ihres bestehenden Vertrags.

Fakten zum Nachlesen · Eckdaten 2026

GKV vs. PKV — was wirklich zählt

Die offiziellen Vergleichsgrößen für 2026 — damit Sie eine reale Entscheidungsgrundlage haben, nicht nur Werbeversprechen.

Kennzahl 2026
Gesetzliche KV (GKV)
Private KV (PKV)
Beitragssatzauf das Einkommen
14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %) + Pflege 4,2 %
Fester Tarif — unabhängig vom Einkommen
Beitragsbemessungsgrenzemaximales relevantes Bruttoeinkommen
5.812,50 €/Mo · 69.750 €/Jahr
Keine BBG — Tarif nach Alter & Leistung
Versicherungspflichtgrenze (JAEG)Eintrittsschwelle für Angestellte
Pflicht bis 77.400 €/Jahr brutto
Wechsel ab > 77.400 €/Jahr brutto möglich
Maximalbeitrag (Angestellt)bei vollem Höchsteinkommen, Pflege inkl.
Ca. 1.261 €/Mo (AG-Anteil ~50 %)
~ 700 – 1.100 €/Mo je Tarif & Eintrittsalter
LeistungsumfangArzt, Krankenhaus, Zahn, Hilfsmittel
Standardkatalog SGB V — gesetzlich definiert
Frei wählbar · Chefarzt · Einbettzimmer möglich
Beitragsentwicklungtypische jährliche Erhöhung
Ø ~4 %/Jahr über die letzten 10 Jahre
Tarif-abhängig — §204 VVG-Wechsel bremst das ab
Rückkehr in die GKVnach Wechsel zurück möglich?
Aus PKV nur bei Einkommen < JAEG oder < 55 Jahre
Strategisch wichtig — vor dem Wechsel klären

Quellen: § 223 SGB V, § 6 SGB V, BMG-Bekanntmachung Rechengrößen 2026, GKV-Spitzenverband. Alle Werte zum 01.01.2026 gültig. Der individuell relevante PKV-Beitrag wird ausschließlich vom konkreten Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand bestimmt — die Hochrechnung erfolgt im Erstgespräch.

Ihr Berater
„Ich verdiene nichts daran, Ihnen einen neuen Vertrag zu verkaufen. Ich verdiene daran, dass Ihr bestehender Tarif zu Ihrem Leben passt — und dass Sie verstehen, warum.“
Mert Akin · Vineberg Finanzberatung
Unabhängig · an keinen Versicherer gebunden · Würzburg
Häufige Fragen

Was viele beim Tarifwechsel zuerst fragen

Ja. Beim internen Tarifwechsel nach §204 VVG wechseln Sie innerhalb Ihres bestehenden Versicherers — Ihre vollständig aufgebauten Alterungsrückstellungen wandern dabei mit in den neuen Tarif. Sie fangen nicht bei null an.
Für den Wechsel in einen leistungsgleichen oder geringeren Tarif beim selben Versicherer ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Nur für Mehrleistungen, die über Ihren bisherigen Schutz hinausgehen, darf der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen — und auch das prüfen wir vorher.
Nein. Der §204-Hebel ist ein Wechsel innerhalb Ihres bestehenden Vertrags — keine Kündigung, kein neuer Anbieter. Genau deshalb bleiben Rückstellungen und Gesundheitszustand geschützt. Ein Anbieterwechsel lohnt sich nur in seltenen Fällen und wird, wenn überhaupt, separat besprochen.
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung Ihres bestehenden Tarifs — auch wenn das Ergebnis lautet: „Ihr Tarif ist gut, lassen Sie ihn so.“ Es gibt keine Verpflichtung, etwas abzuschließen.
Vineberg ist an keinen einzelnen Versicherer gebunden und vergleicht neutral die relevanten Anbieter am Markt. Die Empfehlung richtet sich nach Ihrem Bedarf — nicht nach einem Produktportfolio, das verkauft werden muss.

Sie kennen jetzt die Richtung.
Die belastbare Zahl kommt im Gespräch.

30 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Wir lesen Ihren konkreten Tarif und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie sich Ihr Beitrag bremsen lässt.

Unabhängig · an keinen Versicherer gebunden · §34d GewO