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Privat & Vorsorge

PKV-Beitrag im Alter senken: Was der §204-Tarifwechsel bringt

Warum Kündigen meist der teure Reflex ist und der interne Wechsel nach §204 VVG der bessere Weg.

Wenn die nächste Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung im Briefkasten liegt, höre ich am Telefon fast immer denselben Satz: "Mert, ich kündige und wechsle zu einem günstigeren Anbieter." Ich verstehe den Reflex, aber genau dieser Schritt ist oft der teuerste Fehler, den man in der PKV machen kann. Es gibt einen ruhigeren, gesetzlich abgesicherten Weg, und den möchte ich Ihnen hier erklären.

Warum der Beitrag im Alter überhaupt steigt

Zuerst etwas, das viele beruhigt: Ein steigender PKV-Beitrag ist kein Zeichen dafür, dass Ihr Versicherer Sie über den Tisch zieht. Die Gründe sind nüchtern. Medizinische Behandlungen werden teurer, Menschen leben länger und nehmen mehr Leistungen in Anspruch, und die Versicherer müssen ihre Rechnungsgrundlagen regelmäßig an die tatsächlichen Ausgaben anpassen.

Das ist normal und gesetzlich geregelt, keine Abzocke. Trotzdem trifft es viele Versicherte hart, gerade dann, wenn das Einkommen im Ruhestand sinkt und der Beitrag in die andere Richtung läuft. Genau in dieser Phase werden Entscheidungen oft aus dem Bauch heraus getroffen. Und hier setzt der häufigste und folgenreichste Denkfehler an.

Der teure Reflex: einfach kündigen

Der Gedanke ist verständlich: Wenn mein Beitrag zu hoch ist, suche ich mir einen anderen Versicherer mit einem günstigeren Tarif und wechsle dorthin. In der gesetzlichen Krankenversicherung mag das funktionieren. In der privaten ist es ein Bumerang.

Über die Jahre haben Sie nämlich eine sogenannte Alterungsrückstellung aufgebaut. Vereinfacht gesagt ist das ein Kapitalpolster, das Ihr Versicherer aus Ihren Beiträgen bildet, damit der Beitrag im Alter nicht ins Unermessliche steigt. Wenn Sie kündigen und zu einem anderen Versicherer gehen, bleibt dieses Polster nur teilweise oder gar nicht erhalten. Sie fangen also faktisch wieder bei null an.

Dazu kommt: Beim Wechsel zu einem neuen Versicherer steht eine neue Gesundheitsprüfung an. Sind seit Ihrem ursprünglichen Abschluss Erkrankungen dazugekommen, riskieren Sie Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder im schlimmsten Fall eine Ablehnung. Was als Sparmaßnahme gedacht war, kann am Ende deutlich teurer und unsicherer sein.

§204 VVG: Ihr Recht auf den internen Wechsel

Was die wenigsten wissen: Sie müssen für einen günstigeren Beitrag Ihren Versicherer gar nicht verlassen. Der Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gibt jedem Privatversicherten das Recht, intern beim eigenen Versicherer in einen gleichwertigen oder günstigeren Tarif zu wechseln. Ihr Versicherer kann das nicht einfach ablehnen, es ist ein gesetzlicher Anspruch.

Der entscheidende Unterschied zum Anbieterwechsel: Ihre über Jahre aufgebaute Alterungsrückstellung wandert mit in den neuen Tarif. Sie verlieren das Polster also nicht, sondern nehmen es mit. Und für einen gleichwertigen oder geringeren Leistungsumfang ist keine neue Gesundheitsprüfung nötig. Genau das macht diesen Weg so viel ruhiger als die Kündigung.

Der Kern von §204: Beim internen Tarifwechsel bleibt Ihre Alterungsrückstellung erhalten und wandert mit, und für gleichwertige oder geringere Leistungen ist keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich.

Was bleibt, was sich ändert

Ich halte nichts davon, Ihnen einen Weg schönzureden. Deshalb nenne ich die eine Einschränkung beim Namen, bevor wir loslegen. Sie betrifft den Fall, dass der Zieltarif Mehrleistungen gegenüber Ihrem alten Tarif enthält, also Leistungen, die Sie vorher nicht hatten.

  • Was bleibt: Ihre Alterungsrückstellung bleibt erhalten und wandert in den neuen Tarif mit.
  • Was bleibt: Für gleichwertige oder geringere Leistungen findet keine neue Gesundheitsprüfung statt.
  • Was sich ändert: Enthält der neue Tarif echte Mehrleistungen, darf der Versicherer ausschließlich für diese Mehrleistung eine Risikoprüfung durchführen.

Konkret heißt das: Der Versicherer darf für den Teil, der über Ihren bisherigen Schutz hinausgeht, einen Zuschlag verlangen oder einen Leistungsausschluss aussprechen. Aber eben nur für diese Mehrleistung, nicht für Ihren gesamten Tarif. Wenn es Ihnen reines Beitragssparen geht und Sie auf gleichwertigem oder etwas schlankerem Niveau bleiben, greift diese Prüfung in der Regel gar nicht.

Realistisch: was es wirklich bringt

Jetzt die ehrliche Antwort auf die Frage, die Sie wahrscheinlich am meisten interessiert: Wie viel spare ich? Und hier werde ich Ihnen bewusst keine Prozentzahl und keinen Eurobetrag um die Ohren hauen, denn jeder, der das tut, ohne Ihren konkreten Vertrag zu kennen, rät einfach ins Blaue.

Der Effekt eines §204-Wechsels hängt stark von Ihrem aktuellen Tarif, Ihrem Versicherer, Ihrem Alter und dem Zieltarif ab. Bei dem einen lässt sich der Beitrag spürbar entlasten, bei dem anderen ist der Spielraum kleiner. Was ich seriös sagen kann: Ein gut gewählter interner Wechsel kann den monatlichen Beitrag deutlich angenehmer machen, ohne dass Sie Ihre Rückstellung opfern oder eine Gesundheitsprüfung über den ganzen Tarif riskieren.

Angenommen, jemand zahlt seit über zwanzig Jahren in einen alten, üppig ausgestatteten Tarif ein, den es längst auch in einer schlankeren Variante beim selben Versicherer gibt. Dann ist der interne Wechsel oft genau der Hebel, der den Beitrag wieder in einen Rahmen bringt, der zur Lebenssituation passt. Wie der Effekt in Ihrem Fall aussähe, lässt sich vorab in einer unverbindlichen Beitrags-Projektion durchrechnen, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

Mein Fazit: Steigende PKV-Beiträge sind unangenehm, aber kein Grund für eine Kurzschlussreaktion. Bevor Sie kündigen und Ihre Alterungsrückstellung aufs Spiel setzen, lohnt sich der genaue Blick auf das, was §204 VVG Ihnen schon heute ermöglicht. Ich bin unabhängiger Versicherungsmakler nach §34d GewO und nicht an einen Anbieter gebunden. Ich schaue mir mit Ihnen in Ruhe an, welcher Tarif bei Ihrem eigenen Versicherer wirklich zu Ihnen passt, und sage Ihnen ehrlich, ob sich der Aufwand für Sie lohnt.

Unklar, was für Sie zählt?

Ich schaue mir Ihre Situation in Ruhe an und sage Ihnen ehrlich, wo Schutz fehlt und wo nicht. Unabhängig, ohne Verkaufsdruck.

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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Rechtsstand Mai 2026.